Zivildienerpaket

Damit Zivildiener, trotz eines 15-jährigen Waffenverbotes, eine Waffenbesitzkarte beantragen können, verlangt der Gesetzgeber bestimmte Voraussetzungen:

  1. Mitglied in einem Schützenverein nach §11b. Abs. (2)
  2. Die Bestätigung als Sportschütze nach §11b. Abs. (1)
  3. Ein Sportschütze übt den Schießsport regelmäßig - gem. §11b. Abs. (3) - aus,
    1. wenn er als Mitglied eines Sportschützenvereins seit mindestens zwölf Monaten durchschnittlich mindestens einmal im Monat den Schießsport ausübt;
    2. wenn er in den letzten zwölf Monaten regelmäßig, zumindest drei Mal, an Schießwettbewerben teilgenommen hat.

Unser Verein erfüllt alle notwendigen Voraussetzungen um einem Mitglied eine Sportschützenbestätigung gem. § 11b WaffG 1996 i.d.g.F. auszustellen.

Des Weiteren umfasst unser Zivildienerpaket folgende Punkte:
  • Einschulung, Verhalten am Schießstand und an der Waffe
  • Waffenführerschein Praxis
Für die jeweiligen Trainingszeiten fallen keine weiteren Kosten an.
Benötigte Leihwaffe, Munition, Nenngeld für die Teilnahme an Schießwettbewerben sind nicht inkludiert.

Bei Bedarf - pro Trainingseinheit - Leihwaffe Glock17 €10.-
Munition nach Bedarf, Pk. 50Stk. 9mm €15.-
Waffenführerschein Theorie, Neuausstellung €50.-
Psychologisches Gutachten €286.-

Ein Schießbuch für den Nachweis der Trainingszeiten ist selbst zu führen.

Die Mitgliedschaft für Zivildiener beginnt mit dem schriftlichen Antrag beim Schützenverein 1602 Stockerau. Diese wird durch eine positive Entscheidung des Schützenrates und die Zahlung einer Pauschale von €590.- eingeleitet.
Diese Pauschale gilt ab Kassaeingang für ein Jahr!.

Falls es während dieses Zeitraums zu strafrechtlich relevanten Vorfällen oder grob fahrlässigen Verstößen gegen die Standordnung kommt, behält sich der Schützenverein 1602 Stockerau das Recht vor, die Mitgliedschaft unverzüglich zu beenden - ohne Möglichkeit zur Rückerstattung der Beiträge